Afrikanische Schweinepest (ASP)

Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe

Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Olpe

 

In der Gemeinde Kirchhundem, Kreis Olpe, ist am 14.06.2025 der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei einem Wildschwein amtlich festgestellt worden.

Allgemeinverfügungen sind in den folgenden drei Kreisen ergangen:

 

a) Kreis Olpe: Tierseuchenverfügung Nr. 39-1-2025 (Allgemeinverfügung) zur Festlegung einer infizierten Zone zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen vom 16.06.2025 nebst Liste zu häufigen Fragen HIER

Wichtige Kontakte im Kreis Olpe: 

aa) Totfunde und Krankmeldungen: asp@kreis-olpe.de

ab) Fragen, die in diesen FAQs nicht beantwortet werden: aspinfo@kreis-olpe.de 

 

b) Hochsauerlandkreis: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 01/2025 zur Festlegung einer infizierten Zone zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen vom 16. Juni 2025

Hier weitere Informationen des Hochsauerlandkreises zur Tiergesundheit und Seuchenbekämpfung sowie die interaktive Karte

Der Hochsauerlandkreis hat eine Hotline eingerichtet. Diese ist vonMontag bis Freitag jeweils in der Zeit von 08:30 bis 16:00 Uhrbesetzt und unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 0291 944343.

Funde von toten Wildschweinen sind unter folgender E-Mail-Adresse unter Angabe der genauen Koordinaten des Fundortes sowie der Anschrift und Telefonnummer der meldenden Person mitzuteilen: asp.fundmitteilung@hochsauerlandkreis.de

Anträge für Ausnahmegenehmigungen können an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: asp.antragstellung@hochsauerlandkreis.de

 

c) Kreis Siegen-Wittgenstein: Tierseuchenverfügung (Allgemeinverfügung) des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Festlegung einer infizierten Zone zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen vom 16. Juni 2025 HIER (siehe Tierseuchenverfügung und Suchfunktion zur Allgemeinverfügung)

Funde von toten Wildschwinen sind unter E-Mail-Adresse unter Angabe der genauen Koordinaten des Fundortes sowie Anschrift und Telefonnummer der meldenden Person mitzuteilen: wildschweinfund@siegen-wittgenstein.de 

 

Wie sollen sich Bürgerinnen und Bürger beim Spazierengehen (auch mit Hund) und Radfahren verhalten?

Bitte bleiben Sie in Wald und Flur auf den Wegen, damit Wildschweine nicht aufgescheucht werden und ihren Bewegungsradius nicht unnötig vergrößern.

Hunde sind an der Leine zu führen!

Das Wegegebot gilt für ALLE Aktivitäten im Wald, also unter anderem auch für:

- Mountainbiking
- Reiten
- Geocaching
- Pilze sammeln
- Trailrunning
- Hundetraining
- Wanderungen
- Fotografie
- Tierbeobachtungen
- etc.

Sollten Sie ein totes oder offensichtlich krankes Tier sehen, so melden Sie dies bitte umgehend dem zuständigen Veterinäramt (siehe vorstehende Kontakte der Kreise Olpe, Hochsauerland, Siegen-Wittgenstein).

Ein Kontakt mit dem (verendeten) Wildschwein oder Kadaverteilen ist unbedingt zu vermeiden.

Bei dennoch erfolgtem Kontakt sollte zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung alles, was mit dem Wildschwein oder Kadaver in Kontakt gekommen ist, bei 60° Grad gewaschen und gegebenenfalls desinfiziert werden (z.B. Hände, Schuhe, Hundeleine etc.).

Verendete Wildschweine, deren Teile, sowie Gegenstände, die mit Wildschweinen in Berührung gekommen sein können dürfen unter keinen Umständen in schweinehaltende Betriebe verbracht werden.

Wirksame Desinfektionsmittel sind in der DVG-Liste einsehbar.

Welchen Beitrag können alle leisten, um die Ausbreitung der ASP einzudämmen?

Aktiv gegen die Verbreitung von ASP können nicht nur Tierhaltende sowie Jägerinnen und Jäger handeln, sondern auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann wirksame Maßnahmen treffen. Infiziertes Fleisch oder Wurst ist für Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste, z. B. an Autobahnen, Landstraßen, aber auch Wanderwegen, werden von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Bitte werfen Sie daher Speisereste ausschließlich in verschlossene Müllbehälter oder nehmen Sie sie zur Entsorgung wieder mit nach Hause!

Wo melde ich mich, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?

Sollten Sie ein totes Wildschwein sehen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt (Kontakte aus den drei Kreisen siehe vorstehend)

Damit ermöglichen Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich zu erkennen. Zudem verwesen die Tierkörper von verendeten Wildschweinen relativ langsam. In der Kombination mit der hohen Umweltstabilität des ASP-Virus stellt das Auffinden,Bergen und Beseitigen von diesen Stücken bei Auftreten der ASP einen zentralen Punkt in der Bekämpfung dieser Tierseuche bei Wildschweinen dar.

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