Unter diesem Baum haben sich im Mittelalter Menschen mehr oder weniger freiwillig getroffen, um Gericht zu halten. Es handelt sich um die Gerichtslinde des Stillekinger Lehngerichtes. Die Bezeichnung Stilleking weist auf den naheliegenden gleichnamigen Hof hin. Das Lehngericht war ein "Verwaltungsgericht" der Grafschaft Mark. Die Richter wurden vom Grundherren eingesetzt und erfüllten mehr oder weniger den Willen des Grundherren. Der Grund für die Wahl des Hofes Stilleking war sicherlich die Nähe zum Schloss Neuenhof, den Stammsitz des Grundherren.